Kosten und Vergütung
Grundsätzlich richten sich die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach einer zwischen Mandanten und dem Anwalt getroffenen Vereinbarung. Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich.
Im Rahmen der Vergütungsvereinbarung kann je nach Art und Umfang der konkreten Angelegenheit z.B. eine Pauschale für unterschiedliche Verfahrensabschnitte oder eine Abrechnung nach festgelegten Stundensätzen vereinbart werden.
Auch die Vereinbarung einer höheren oder niedrigeren als die gesetzliche Vergütung ist möglich. Im gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Unabhängig davon, ob eine Abrechnung nach dem RVG oder nach einer Vereinbarung erfolgt, ist für das Entstehen einer Gebühr der konkrete Auftrag maßgeblich, der dem Anwalt erteilt wird.
Unterschieden wird dabei zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung. Für jeden Verfahrensabschnitt fallen gesonderte Gebühren an.
Im Falle eines Anspruchs auf Beratungshilfe:
Bitte beantragen Sie vor der ersten Beratung einen Beratungshilfeschein und bringen Sie diesen im Original zum Beratungsgespräch mit. Das Formular finden Sie hier.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, ist Ihre Mitgliedsnummer und der Namen der Versicherung wichtig. Falls vorhanden, sollten Sie auch die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) parat haben.